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Bürger welcher Länder brauchen ein Schengen-Visum?

Bei der Planung einer Reise nach Europa ist eine der ersten Fragen, die Sie klären sollten, ob Sie ein Schengen-Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen.

Das Verständnis der Einreisebestimmungen für den Schengen-Raum ist entscheidend, da Ihre Visumpflicht von Faktoren wie Ihrer Staatsangehörigkeit, der Art Ihres Reisepasses und dem Zweck Ihrer Reise abhängt. Darüber hinaus profitieren einige Länder von Visumbefreiungsabkommen mit der Europäischen Union, die ihren Bürgern visumfreies Reisen ermöglichen.

Dieser Artikel hilft Ihnen dabei, schnell festzustellen, ob Sie ein Visum benötigen und ob besondere Bedingungen für Ihre Reise gelten.

Weltkarte, die Länder zeigt, die ein Schengen-Visum benötigen, und visumfreie Länder für Reisen in den Schengen-Raum

Wer benötigt ein Schengen-Visum?

Bürger aus 103 Ländern, darunter Russland, Indien, China, Algerien, die Philippinen, Mexiko, Pakistan und Indonesien, benötigen ein Schengen-Visum, um in eines der 29 Schengen-Länder einzureisen.

Die vollständige Liste der visumpflichtigen Länder finden Sie unten.

Länder, die ein Schengen-Visum benötigen

Bürger der folgenden Nicht-EU-Länder müssen vor der Reise nach Europa ein Schengen-Visum beantragen:

  • Afghanistan
  • Algerien
  • Angola
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Bahrain
  • Bangladesch
  • Belarus
  • Belize
  • Benin
  • Bhutan
  • Bolivien
  • Botswana
  • Burkina Faso
  • Burma/Myanmar
  • Burundi
  • Kambodscha
  • Kamerun
  • Kap Verde
  • Zentralafrikanische Republik
  • Tschad
  • China
  • Komoren
  • Kongo
  • Côte d’Ivoire
  • Kuba
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dschibuti
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • Ägypten
  • Äquatorialguinea
  • Eritrea
  • Eswatini
  • Äthiopien
  • Fidschi
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
  • Haiti
  • Indien
  • Indonesien
  • Iran
  • Irak
  • Jamaika
  • Jordanien
  • Kasachstan
  • Kenia
  • Kuwait
  • Kirgisistan
  • Laos
  • Libanon
  • Lesotho
  • Liberia
  • Libyen
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Malediven
  • Mali
  • Mauretanien
  • Mongolei
  • Marokko
  • Mosambik
  • Namibia
  • Nauru
  • Nepal
  • Niger
  • Nigeria
  • Nordkorea
  • Oman
  • Pakistan
  • Papua-Neuguinea
  • Philippinen
  • Katar
  • Russland
  • Ruanda
  • São Tomé und Príncipe
  • Saudi-Arabien
  • Senegal
  • Sierra Leone
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Sri Lanka
  • Sudan
  • Suriname
  • Syrien
  • Tadschikistan
  • Tansania
  • Thailand
  • Togo
  • Tunesien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Usbekistan
  • Vietnam
  • Jemen
  • Sambia
  • Simbabwe

Viele Länder profitieren von einem Visaliberalisierungsabkommen mit der EU, das ihren Staatsangehörigen erlaubt, für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei zu reisen.

Dazu gehören Länder wie die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Australien, Japan, Kanada, Südkorea und weitere Länder, die Teil dieses Visa-Waiver-Programms sind.

Die vollständige Liste der Länder, die kein Schengen-Visum benötigen, finden Sie unten.

Länder, die kein Schengen-Visum benötigen

Wenn Sie Staatsangehöriger eines der folgenden Länder sind, können Sie für Kurzaufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen, es sei denn, Ihnen wurde zuvor die Einreise an der Grenze verweigert.

  • Albanien
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei
  • Kanada
  • Chile
  • Kolumbien
  • Cookinseln
  • Costa Rica
  • Dominica
  • El Salvador
  • Georgien
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Hongkong
  • Israel
  • Japan
  • Kiribati
  • Kosovo
  • Macau
  • Malaysia
  • Marshallinseln
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Mikronesien
  • Moldawien
  • Monaco
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Niue
  • Nordmazedonien
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Samoa
  • San Marino
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Salomonen
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Timor-Leste
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tuvalu
  • Ukraine
  • VAE
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten
  • Uruguay
  • Vatikanstadt
  • Venezuela

Staatsangehörige der folgenden Länder können ebenfalls visumfrei in den Schengen-Raum einreisen, unterliegen jedoch aufgrund der politischen und administrativen Situation in ihren Ländern besonderen Regelungen:

  • Hongkong (Visumfreiheit gilt nur für Inhaber eines „Hong Kong Special Administrative Region“-Passes).
  • Macau (Visumfreiheit gilt nur für Inhaber eines „Região Administrativa Especial de Macau“-Passes).

* Visumfreiheit gilt für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro und Serbien nur, wenn sie Inhaber eines biometrischen Passes sind.

** Visumfreiheit gilt für Inhaber von Taiwan-Pässen nur, wenn deren Pass eine Personalausweisnummer enthält.

Können Ausnahmen gemacht werden?

Die folgenden Kategorien können von der Visumpflicht ausgenommen sein, auch wenn sie aus Ländern stammen, die ein Visum benötigen:

Inhaber diplomatischer Pässe

Inhaber diplomatischer Pässe aus visumpflichtigen Ländern genießen nicht immer automatisch eine Visumbefreiung. Die Berechtigung hängt sowohl von der Staatsangehörigkeit als auch vom spezifischen Schengen-Zielland ab. Es ist entscheidend, den Visastatus vor der Reise zu überprüfen.

Inhaber von lokalen Grenzverkehrsgenehmigungen, die von Mitgliedstaaten ausgestellt wurden

Staatsangehörige visumpflichtiger Länder, die über eine lokale Grenzverkehrsgenehmigung verfügen, die von Mitgliedstaaten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 ausgestellt wurde, können ihr Recht im Rahmen des lokalen Grenzverkehrsregimes nutzen.

Mitglieder von ziviler Flug- und Schiffsbesatzung, Notfall- und Rettungsmissionen

Mitglieder ziviler Flugbesatzungen benötigen spezifische Lizenzen gemäß den Anhängen 1 bis 9 des Chicagoer Abkommens, um von der Visumpflicht befreit zu sein. Seeleute hingegen benötigen einen Seemannspass für die Befreiung. Beachten Sie, dass die Regelungen je nach Staatsangehörigkeit und Schengen-Land variieren können.

Inhaber von zwischenstaatlichen Reisedokumenten

Inhaber zwischenstaatlicher Reisedokumente (z. B. UN-Laissez-Passer, EU-Laissez-Passer) können visumfrei für offizielle Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vereinten Nationen oder der EU einreisen. Diese Ausnahme hängt von der Staatsangehörigkeit und dem spezifischen Schengen-Zielland ab. Reisende müssen ihren nationalen Pass sowie ein offizielles Zertifikat vorlegen, das den offiziellen Zweck der Reise bestätigt.

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler aus Ländern ohne Visa-Abkommen mit dem Schengen-Raum können ohne Visum einreisen, wenn sie in visumfreien Ländern leben. Dies gilt, wenn sie Teil einer Schülergruppe unter der Leitung eines Lehrers sind, der den Schengen-Raum besucht. Ob sie qualifiziert sind, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit und dem spezifischen Schengen-Zielland ab, das sie besuchen möchten.

Flüchtlinge/Staatenlose mit Wohnsitz

Diese Ausnahme gilt für Flüchtlinge oder Staatenlose, die rechtmäßig in visumfreien Ländern wohnen, sofern sie von den zuständigen Behörden in diesem Land ausgestellte Reisedokumente besitzen. Die Bedingungen für eine Befreiung können je nach Staatsangehörigkeit und dem besuchten Schengen-Land variieren.

Bewaffnete Streitkräfte/NATO-Reisen

Mitglieder der Streitkräfte, die im Rahmen der NATO oder der Partnerschaft für den Frieden reisen, sowie Personen mit Identifikations- und Bewegungsbefehlen gemäß dem NATO-Abkommen von 1951, können bei offiziellen Einsätzen visumfrei einreisen. Die Anwendung dieser Ausnahme kann je nach Staatsangehörigkeit und Schengen-Zielland variieren.


Für eine detaillierte Liste aller Ausnahmen basierend auf der Staatsangehörigkeit des Besuchers, der Art des Reisepasses, dem Reisezweck und dem Schengen-Land, konsultieren Sie bitte das offizielle EU-Dokument gemäß Artikel 6 (1) der Verordnung (EU) 2018/1806 vom 14. November 2018.

FAQ

Benötigen Inhaber von EU-Aufenthaltskarten ein Visum?

Inhaber einer von einem EU-Land ausgestellten Aufenthaltskarte können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit visumfrei in den Schengen-Raum einreisen. Dies gilt für alle Familienangehörigen von EU-Bürgern, die ebenfalls Aufenthaltskarteninhaber sind.

Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Inhaber von Aufenthaltskarten anderer Länder außerhalb der EU (z. B. USA) gilt. Wenn Sie in einem visumfreien Land leben, aber einen Reisepass eines Landes ohne Visa-Abkommen mit dem Schengen-Raum besitzen, benötigen Sie dennoch ein Visum.

Brauche ich auch ein Transitvisum?

Wenn Sie Staatsbürger von Ländern wie Afghanistan, Nigeria oder Sri Lanka sind, benötigen Sie ein Schengen-Transitvisum, um Flughäfen im Schengen-Raum zu durchqueren, auch wenn Sie nicht beabsichtigen, in ein Schengen-Land einzureisen.

Einige Schengen-Länder haben ihre Liste der Nationalitäten, die ein Transitvisum benötigen, erweitert. Es ist wichtig, die spezifischen Visabestimmungen für Ihr Reiseziel vor der Reise zu überprüfen, um Probleme zu vermeiden.

Für detaillierte Informationen, wer ein Transitvisum benötigt und wie man es beantragt, besuchen Sie unseren Leitfaden zu Schengen-Transitvisa – Wer benötigt es und wie beantragt man es.

Muss ich mich für ETIAS registrieren, wenn ich ein Schengen-Visum benötige?

Nein, wenn Sie ein Schengen-Visum benötigen, können Sie sich nicht für ETIAS registrieren. Das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) gilt nur für Staatsangehörige visumfreier Länder. Bitte beachten Sie, dass ETIAS ab Mai 2025 für Reisende, die ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen, verpflichtend wird.

Brauchen Kinder ein Schengen-Visum?

Ja, Kinder aus visumpflichtigen Ländern benötigen ein Schengen-Visum, um in den Schengen-Raum einzureisen. Die Visumanforderungen für Minderjährige umfassen oft Einverständniserklärungen der Eltern und zusätzliche Unterlagen. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen vor der Antragstellung zu überprüfen.

Was ist, wenn ich mehrere Staatsangehörigkeiten habe?

Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, d. h., Sie sind Doppel- oder Mehrfachstaatsbürger, können sich die Visumanforderungen je nachdem unterscheiden, mit welchem Pass Sie in den Schengen-Raum einreisen. Wenn Sie beispielsweise die Staatsangehörigkeit eines Landes mit einem Visa-Befreiungsabkommen mit Schengen besitzen, benötigen Sie kein Visum – vorausgesetzt, Sie verwenden den Reisepass dieses Landes.

Beispiel: Wenn Sie sowohl einen US-Pass als auch einen ägyptischen Pass besitzen, bedeutet die Einreise in den Schengen-Raum mit dem US-Pass, dass Sie kein Visum benötigen. Verwenden Sie jedoch den ägyptischen Pass, müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen.

Garantiert ein Schengen-Visum die Einreise?

Auch mit einem gültigen Schengen-Visum ist die Einreise in den Schengen-Raum nicht garantiert. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Grenzkontrollbehörden, die die Einreise aus Sicherheitsgründen oder anderen Bedenken verweigern können, selbst wenn Sie alle Visumanforderungen erfüllen.

Was sind die Konsequenzen, wenn ich ohne erforderliches Schengen-Visum reise?

Wenn Sie ein Schengen-Visum benötigen und ohne eines reisen, wird Ihnen die Einreise an der Grenze verweigert. Darüber hinaus könnten zukünftige Visumanträge erschwert werden, wenn Sie versuchen, ohne das erforderliche Visum in den Schengen-Raum einzureisen.

Immer noch unsicher? Nutzen Sie den Schengen-Visum-Assistenten

Wenn Sie sich immer noch fragen: “Brauche ich ein Schengen-Visum?“, nutzen Sie unseren Schengen-Visum-Assistenten, um schnell Ihre Visumanforderungen basierend auf Ihren spezifischen Umständen zu ermitteln. Der Assistent führt Sie durch die Frage, ob Sie ein Visum benötigen, wo Sie es beantragen und wie Sie mit Ihrem Antrag fortfahren.

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