Home » Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums » Schengen-Visum Kategorien und Gültigkeit

Schengen-Visum Kategorien und Gültigkeit

Das Schengen-Visum ist ein Kurzaufenthaltsvisum, das Ihnen ermöglicht, vorübergehend in einen Mitgliedstaat des Schengen-Raums zu reisen. Der Zweck Ihrer Reise und die Dauer Ihres Aufenthalts bestimmen, welchen Visumtyp Sie beantragen müssen.

Es gibt vier Haupttypen von Visa für den Schengen-Raum.

Schengen-VisumtypenBeschreibungGültigkeit
Flughafentransitvisum (Typ A)Für den Durchgang durch die internationale Zone eines Flughafens, ohne den Schengen-Raum zu betreten.24 Stunden
Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)Ermöglicht Reisen innerhalb der Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es kann für eine einmalige, doppelte oder mehrfache Einreise ausgestellt werden.In der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums
Visa mit beschränkter territorialer Gültigkeit (LTV)Dieser Visumtyp erlaubt Ihnen, ausschließlich in dem Schengen-Land zu reisen, das Ihnen das Visum ausgestellt hat, oder manchmal auch in spezifischen anderen Schengen-Ländern, die Sie bei der Antragstellung angegeben haben.In der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums
Nationales Visum für langfristigen Aufenthalt (Typ D)Für Studien, Arbeit oder einen längeren Aufenthalt in einem Schengen-Land. Dazu zählen Reisen zu touristischen oder persönlichen Zwecken, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Aufnahme eines Studiums, die Teilnahme an einem Ausbildungsprogramm, die Absolvierung eines Praktikums sowie familiäre Gründe. Die Regelungen können je nach ausstellendem Land variieren.Gültig für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen

Flughafentransitvisum (Typ A)

Das Schengen-Flughafentransitvisum ermöglicht Reisenden den Durchgang durch den internationalen Transitbereich eines Flughafens in einem fremden Land auf dem Weg zu einem endgültigen Ziel in einem anderen Land. Dieses Visum ist für 24 Stunden gültig und wird in der Regel benötigt, wenn der Reiseverlauf einen Zwischenstopp oder Anschlussflug in einem anderen Land vorsieht und ein Flugzeugwechsel im Flughafen dieses Landes erforderlich ist.

Müssen Sie den Transitbereich verlassen und die Grenzkontrolle passieren, benötigen Sie ein Schengen-Visum des Typs C, kein Transitvisum.

Einheitliche Schengen-Visa (Typ C)

Das einheitliche Schengen-Visum (Typ C) erlaubt Ihnen den Aufenthalt im Schengen-Raum für kurze Zeiträume (max. 90 Tage), typischerweise zu touristischen, privaten oder geschäftlichen Zwecken. Es wird als „einheitlich“ bezeichnet, da es standardisiert ist und Ihnen den Besuch aller 29 Schengen-Staaten mit einem einzigen Visum ermöglicht. Bei der Ausstellung Ihres Schengen-Visums vom Typ C kann es in den folgenden Punkten variieren:

  • Zweck der Reise. Reisen Sie geschäftlich, privat, um ein Familienmitglied zu besuchen oder aus einem anderen Grund? Dies müssen Sie im Antragsformular angeben.
  • Gültigkeit und Dauer. Die Gültigkeitsdauer Ihres Visums wird individuell festgelegt. Obwohl Schengen-Visa des Typs C für bis zu 90 Tage ausgestellt werden können, sind sie oft für einen kürzeren Zeitraum gültig.
  • Anzahl der Einreisen. Ihr Visum kann so ausgestellt werden, dass Sie den Schengen-Raum einmal, zweimal oder mehrfach während der Gültigkeitsdauer besuchen können.

Reisezweck für ein einheitliches Schengen-Visum

Im Rahmen des Antragsverfahrens müssen Sie den Grund für Ihren Besuch im Schengen-Raum angeben. Schengen-Visa werden für die folgenden Zwecke ausgestellt:

  • Tourismus. Wenn Sie den Schengen-Raum zu Freizeitzwecken besuchen, wie z. B. Urlaub, Sightseeing oder andere touristische Aktivitäten.
  • Besuch von Familie oder Freunden. Wenn Sie den Schengen-Raum besuchen, um Familie oder Freunde zu treffen, die in einem Schengen-Staat wohnen. In diesem Fall benötigen Sie in der Regel ein Einladungsschreiben Ihres Gastgebers (der Person, die Sie besuchen).
  • Geschäftlich. Wenn Sie in den Schengen-Raum reisen, um an einem Meeting, einer Konferenz oder anderen geschäftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass dies kein Arbeitsvisum ist.
  • Journalismus und Berichterstattung. Wenn Sie als Journalist oder Medienvertreter in den Schengen-Raum reisen, um internationale Ereignisse zu berichten, an Pressekonferenzen teilzunehmen oder aus anderen Gründen.
  • Offizielle Besuche. Wenn Sie den Schengen-Raum besuchen, um an offiziellen Treffen teilzunehmen, diplomatische Arbeit zu verrichten, Konsultationen durchzuführen oder andere offizielle Aufgaben wahrzunehmen.
  • Medizinische Behandlung. Wenn Sie in den Schengen-Raum reisen müssen, um eine medizinische Behandlung zu erhalten, die in Ihrem Heimatland nicht verfügbar ist.
  • Kurzzeitige Studienprogramme. Wenn Sie in ein Kurzzeit-Studienprogramm (unter 90 Tagen) aufgenommen wurden.
  • Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen. Wenn Sie reisen, um an einem Festival, einem Sportereignis oder anderen kulturellen oder religiösen Veranstaltungen im Schengen-Raum teilzunehmen.
  • Sonstiges. Wenn Ihr Reisezweck in keine dieser Kategorien fällt, können Sie „Sonstiges“ im Antragsformular ankreuzen und die entsprechenden Details angeben.

Gültigkeit und Dauer

Die Gültigkeit und Dauer Ihres Schengen-Visums sind auf dem Visum-Aufkleber angegeben – jedes Visum kann eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer haben. Im Kontext von Schengen-Visa:

  • Visumgültigkeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Sie Ihr Visum nutzen dürfen (maximal fünf Jahre).
  • Aufenthaltsdauer ist die Anzahl der Tage, die Sie sich während der Gültigkeitsdauer Ihres Visums im Schengen-Raum aufhalten dürfen (maximal 90 Tage).

Beispielsweise: Wenn Sie ein Schengen-Visum mit einer Gültigkeit von sechs Monaten und einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen haben, bedeutet dies, dass Sie während der sechs Monate der Visumgültigkeit insgesamt nur 30 Tage im Schengen-Raum verbringen dürfen.

Der zuständige Mitarbeiter der Botschaft oder des Konsulats, der Ihren Visumantrag bearbeitet, entscheidet über die Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsdauer Ihres Visums.

Was gilt, wenn mein Visum für ein Jahr oder länger gültig ist?

Wenn Ihr Schengen-Visum für ein Jahr oder länger gültig ist, gilt die 90/180-Regel. Das bedeutet, dass Sie sich nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Hier finden Sie eine vereinfachte Erklärung der 90/180-Regel.

Visa, die für längere Zeiträume wie ein Jahr oder mehr gültig sind, sind in der Regel Mehrfach-Einreisevisa.

Anzahl der erlaubten Einreisen mit einem einheitlichen Schengen-Visum

Ein Schengen-Visum kann entweder für eine Einreise, zwei Einreisen oder für mehrere Einreisen in den Schengen-Raum ausgestellt werden.

Einfaches Schengen-Visum (Single-Entry)

Wenn Sie ein einfaches Schengen-Visum besitzen, können Sie den Schengen-Raum während der Gültigkeitsdauer des Visums nur einmal betreten. Nach Verlassen des Schengen-Raums ist eine erneute Einreise nicht möglich, selbst wenn Sie Ihre erlaubte Aufenthaltsdauer nicht vollständig ausgeschöpft haben. Auf dem Visumetikett ist dies durch eine 1 unter „Anzahl der Einreisen“ angegeben.

Beispiel: Sie haben ein Schengen-Visum erhalten, das vom 01.04.2025 bis zum 01.05.2025 gültig ist, mit einer Aufenthaltsdauer von 10 Tagen, und es ist für eine einfache Einreise ausgestellt. Das bedeutet, dass Sie ab dem 1. April in den Schengen-Raum einreisen können, aber maximal 10 Tage dort bleiben dürfen. Sie müssen den Schengen-Raum vor dem 1. Mai 2025 verlassen. Nach Verlassen des Schengen-Raums können Sie nicht erneut einreisen, auch wenn Sie die 10 Tage nicht vollständig genutzt haben.

Doppelteinreise-Schengen-Visum (Double-Entry)

Wenn Sie ein Doppelteinreise-Visum besitzen, können Sie während der Gültigkeitsdauer des Visums zweimal in den Schengen-Raum einreisen. In beiden Einreisen zusammen dürfen Sie die auf dem Visumetikett unter „Aufenthaltsdauer“ angegebene Anzahl von Tagen nicht überschreiten. Ein Doppelteinreise-Visum ist mit einer 2 unter „Anzahl der Einreisen“ gekennzeichnet.

Beispiel: Sie haben ein Doppelteinreise-Schengen-Visum erhalten, das vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025 gültig ist, mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Wenn Sie im Januar in den Schengen-Raum einreisen und 10 Tage bleiben, können Sie bis Ende Juni ein weiteres Mal einreisen und maximal 20 weitere Tage bleiben. Sie müssen den Schengen-Raum vor dem 30. Juni verlassen.

Mehrfach-Einreise-Schengen-Visum (Multiple-Entry)

Mit einem Mehrfach-Einreise-Schengen-Visum können Sie während der Gültigkeitsdauer des Visums beliebig oft in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Allerdings darf die Gesamtanzahl der Tage die auf dem Visumetikett unter „Aufenthaltsdauer“ angegebene Zahl nicht überschreiten. Ein Mehrfach-Einreise-Visum ist mit „MULT“ im Feld „Anzahl der Einreisen“ gekennzeichnet.

Beispiel: Sie haben ein Mehrfach-Einreise-Schengen-Visum erhalten, das ein Jahr gültig ist und eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erlaubt. In diesem Fall können Sie beliebig oft in den Schengen-Raum einreisen, solange Sie nicht mehr als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen dort verbringen.

Visa mit räumlich begrenzter Gültigkeit (LTV)

Ein Schengen-Visum mit räumlich begrenzter Gültigkeit (Limited Territorial Validity Visa, LTV) ist eine besondere Art von Schengen-Visum, die Ihnen nur die Reise in bestimmte Mitgliedstaaten des Schengen-Raums erlaubt, nicht jedoch in den gesamten Schengen-Raum. Dieses Visum wird in der Regel aus besonderen Gründen ausgestellt, z. B. aus humanitären Gründen oder im Interesse eines Mitgliedstaates, und beschränkt Ihre Reisen auf die in dem Visum angegebenen Schengen-Staaten.

Ein LTV-Visum unterscheidet sich von einem regulären Schengen-Visum, das Ihnen die freie Reise innerhalb aller Schengen-Mitgliedstaaten ermöglicht. Wenn Sie ein LTV-Visum erhalten, müssen Sie sich strikt an die im Visum festgelegten Einschränkungen halten und dürfen nur die darin genannten Länder besuchen.

Ein Visum, das nur für das Gebiet eines oder mehrerer Schengen-Mitgliedstaaten (nicht jedoch für alle Mitgliedstaaten) gültig ist, wird als Visum mit räumlich begrenzter Gültigkeit bezeichnet.

Wie erkenne ich, welche Länder ich mit einem LTV bereisen darf?

Auf dem Visumetikett finden Sie das Feld „Gültig für“, in dem die Länder angegeben sind, die Sie mit einem LTV-Visum bereisen dürfen. Anstelle von „Schengen-Staaten“ wird die offizielle EU-Abkürzung des jeweiligen Landes angezeigt.

Warum werden Visa mit räumlich begrenzter Gültigkeit ausgestellt?

Visa mit räumlich begrenzter Gültigkeit werden in außergewöhnlichen Fällen ausgestellt, unter anderem aus folgenden Gründen:

  • Humanitäre Gründe: Ein LTV-Visum kann ausgestellt werden, wenn Sie aus humanitären oder medizinischen Gründen in den Schengen-Raum reisen müssen. Zum Beispiel:
    • Sie beantragen Asyl aus politischen Gründen.
    • Sie müssen vor einem internationalen Gericht erscheinen.
    • Sie werden aufgrund eines bewaffneten Konflikts in Ihrem Land evakuiert.
    • Sie benötigen medizinische Behandlung in einem bestimmten Schengen-Land.
    • Sie begleiten einen Angehörigen, der medizinische Behandlung in einem Schengen-Land benötigt.
    • Ähnliche andere humanitäre Gründe, die von der Botschaft oder dem Konsulat entschieden werden.
  • Nationale Interessen: Ein LTV-Visum kann ausgestellt werden, wenn Sie im wirtschaftlichen, nationalen, politischen, wissenschaftlichen oder sportlichen Interesse Ihres Landes reisen.
  • Internationale Verpflichtungen: Ein weiterer Grund für die Ausstellung eines LTV-Visums kann eine Reise im Rahmen internationaler Verpflichtungen sein.

Weitere Gründe können sein:

  • Nichtvorlage einer Krankenversicherung.
  • Antragstellung bei der falschen Konsulatstelle.
  • Bereits ausgestelltes reguläres Schengen-Visum, z. B. nach einer kürzlichen Reise und erneuter Notwendigkeit eines Visums.
  • Uneinigkeit unter den Mitgliedstaaten.
  • Unzureichende Unterlagen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder das Konsulat des Mitgliedstaates, bei dem Sie den Antrag gestellt haben.

Unterschied zwischen Visum mit räumlich begrenzter Gültigkeit und einheitlichem Schengen-Visum

Der Hauptunterschied zwischen einem LTV und einem einheitlichen Visum besteht in der Gültigkeit innerhalb des Schengen-Raums. Während ein Visum mit räumlich begrenzter Gültigkeit den Zugang auf ein oder wenige Staaten beschränkt, erlaubt ein einheitliches Visum die Einreise in alle 29 Staaten, die Teil des Schengen-Abkommens sind.

Nationale Visa (Typ D)

Das nationale Visum (Kategorie D) wird Personen erteilt, die beabsichtigen, in einem Schengen-Land zu studieren, zu arbeiten oder ihren ständigen Wohnsitz zu nehmen. Wie das Schengen-Visum (Kategorie C) ermöglicht es die Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums, erlaubt jedoch Arbeiten, Studieren oder Wohnen nur im ausstellenden Schengen-Land.

Nationale Visa (Typ D) werden in der Regel aus folgenden Gründen erteilt:

  • Studium in einem Schengen-Land für länger als drei Monate
  • Arbeit in einem Schengen-Land
  • Familienzusammenführung mit einem EU-Bürger (z. B. Ihrem Ehepartner)
  • „Work and Travel“-Programme
  • Ruhestand in einem Schengen-Land
  • Investitionen oder Unternehmensgründung in einem Schengen-Land
  • Arbeiten als digitaler Nomade in einem Schengen-Land

Die Regeln und Bedingungen für ein nationales Visum werden vom jeweiligen Schengen-Land festgelegt, im Gegensatz zu einem Schengen-Visum, das einheitlich von allen Mitgliedstaaten ausgestellt wird.

Arten von nationalen Visa (Typ D)

Nationale Visa des Typs D werden in der Regel in folgende Kategorien unterteilt:

Arbeitsvisum

Sie müssen ein Arbeitsvisum beantragen, wenn Sie ein Jobangebot von einem Unternehmen in einem Schengen-Land erhalten haben. In den meisten Schengen-Ländern sind Sie für ein Arbeitsvisum berechtigt, wenn Sie eine Fachkraft oder ein Spezialist in einem Beruf sind, der in diesem Land besonders gefragt ist (z. B. medizinisches Fachpersonal, Ingenieure, Wissenschaftler, IT-Spezialisten usw.). In der Regel erlaubt ein Arbeitsvisum des Typs D die Einreise in das Schengen-Land mit dem Ziel, eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten – das Visum allein berechtigt Sie nicht zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit.

Studentenvisum

Wenn Sie in ein langfristiges Studienprogramm in einem Schengen-Land aufgenommen wurden, wie z. B. ein Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium, können Sie ein Studentenvisum beantragen. Studentenvisa müssen von einer Aufenthaltserlaubnis begleitet werden, die es Ihnen ermöglicht, während der Dauer Ihres Programms in dem Schengen-Land zu leben, in dem Sie studieren.

Familienzusammenführungsvisum

Wenn Sie ein unmittelbares Familienmitglied (Ehepartner, Partner, unterhaltsberechtigtes Kind oder Elternteil) eines EU-Bürgers oder rechtmäßigen Bewohners sind und im Schengen-Raum mit diesem Familienmitglied leben möchten, können Sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Visa für Working-Holiday-Programme

Mit einem Working-Holiday-Programm können Sie ein Visum erhalten, das es Ihnen ermöglicht, für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) in einem Schengen-Land zu leben, während Sie arbeiten oder reisen. Wenn Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und aus bestimmten berechtigten Ländern stammen, können Sie in der Regel ein Working-Holiday-Programm beantragen.

Ruhestandsvisum

Viele Schengen-Länder bieten Programme an, die Visa und Aufenthaltserlaubnisse für ausländische Staatsangehörige im Ruhestand bereitstellen. Das bedeutet, dass Sie als Rentner keinen Arbeitsplatz oder einen anderen triftigen Grund benötigen, um im Schengen-Raum zu leben, solange Sie nachweisen können, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können.

Investorenvisum (Golden Visa)

Wenn Sie planen, in ein Schengen-Land zu investieren (zum Beispiel ein Unternehmen zu gründen, Immobilien zu erwerben oder anderweitig zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gastlandes beizutragen), können Sie ein Investorenvisum beantragen. Diese Aufenthaltsprogramme werden häufig als „Golden Visa“ bezeichnet.

Visum für digitale Nomaden

Wenn Sie ein digitaler Nomade sind, können Sie ein Visum beantragen, das es Ihnen ermöglicht, in einem Schengen-Land zu leben, während Sie für ein Unternehmen im Ausland arbeiten. Sie müssen in der Lage sein, sich finanziell selbst zu versorgen, wobei die spezifischen Bedingungen in jedem Schengen-Land unterschiedlich sind.

Visum für andere langfristige Zwecke

Diese Kategorie umfasst andere Gründe, die einen langfristigen Aufenthalt in einem bestimmten Schengen-Land erforderlich machen. Dazu können Gründe wie langfristige medizinische Behandlungen, Forschungsprojekte oder andere berufliche und persönliche Anliegen gehören.

Wie lange darf ich mit einem nationalen Visum im Schengen-Raum bleiben?

Nationale Visa werden in der Regel für einen maximalen Zeitraum von einem (1) Jahr ausgestellt und erlauben mehrfache Einreisen in den Schengen-Raum. Der Vorteil besteht darin, dass Sie, sobald Sie das Schengen-Land betreten, das Ihnen das D-Visum ausgestellt hat, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für mindestens ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden, solange Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Warum benötige ich eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ich ein nationales Visum habe?

Deshalb benötigen Sie sowohl eine Aufenthaltserlaubnis als auch ein Visum: Wenn Sie in ein Schengen-Land ziehen möchten, müssen Sie in der Regel bei einer Botschaft oder einem Konsulat eines Schengen-Landes im Ausland ein nationales Visum des Typs D beantragen. Sobald das Visum genehmigt wurde, reisen Sie in das spezifische Schengen-Land ein, wo Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen. Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es Ihnen, im Ausland zu leben – das nationale D-Visum erlaubt Ihnen die Einreise mit dem Ziel, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Das ist nicht immer der Fall – manchmal können Sie den Visumantrag überspringen und direkt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Beispielsweise müssen US-Bürger vor der Einreise nach Deutschland kein Arbeitsvisum beantragen; sie können direkt nach Deutschland reisen und die Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

Kann ich also eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn ich mit einem Schengen-Visum (Typ C) einreise?
Nein, das können Sie nicht. Die einzige Möglichkeit, in dem Mitgliedsstaat Ihrer Wahl eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, besteht darin, mit einem nationalen Visum (Typ D) in dieses Land einzureisen.

Was ist der Unterschied zwischen Visumgültigkeit und Aufenthaltsdauer?

Schengen-Visa gibt es in verschiedenen Kategorien, und es ist wichtig, deren wesentliche Merkmale zu verstehen:

  • Aufenthaltsdauer: Dies ist die maximale Anzahl an Tagen, die Sie im Schengen-Raum verbringen dürfen. Ihr Einreisetag zählt als „Tag 1“, auch wenn Sie spät am Tag ankommen, und Ihr Abreisetag zählt als „Letzter Tag“, auch wenn dies kurz nach Mitternacht erfolgt.
  • Visumgültigkeit: Dies ist der Zeitraum, in dem Sie Ihr Visum nutzen können, um in den Schengen-Raum einzureisen und dort zu bleiben.

Zum Beispiel: Wenn Ihr Visum einen 10-tägigen Aufenthalt vom 1. bis 20. Januar erlaubt, können Sie jederzeit innerhalb dieses Zeitraums (z. B. am 3. Januar) einreisen und bis zum 12. Januar bleiben. Wenn Sie jedoch am 15. Januar einreisen, müssen Sie bis spätestens 20. Januar ausreisen, selbst wenn Sie nicht alle 10 Tage genutzt haben.

Mit einem Visum für zwei Einreisen, das vom 1. Januar bis zum 1. März gültig ist und einen 10-tägigen Aufenthalt erlaubt, können Sie innerhalb dieses Zeitraums zweimal einreisen, dürfen aber insgesamt nicht mehr als 10 Tage bleiben. Wenn Sie z. B. bei der ersten Reise 7 Tage bleiben, können Sie bei der zweiten nur noch 3 Tage verbleiben. Falls Sie nur eine Reise unternehmen und 10 Tage bleiben, dürfen Sie nicht erneut einreisen, auch wenn Ihr Visum noch gültig ist.

Bei einem Visum für mehrere Einreisen, z. B. einem Jahresvisum ab dem 15. Januar 2025, können Sie jederzeit bis zum 14. Januar 2026 in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Es gilt jedoch eine Aufenthaltsbegrenzung von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Sie können einen Schengen-Visum-Rechner nutzen, um zu verfolgen, wie viele Tage Ihnen innerhalb Ihres erlaubten Aufenthaltszeitraums noch verbleiben, und so sicherstellen, dass Sie die Bestimmungen Ihres Visums einhalten.

Did you find this page helpful?
Yes No
Scroll to Top