Aktualisierung der Schengen-Visumgebühr: Ab dem 11. Juni 2024 wurde die Visumgebühr für Erwachsene von 80 € auf 90 € erhöht. Für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren ist die Gebühr von 40 € auf 45 € gestiegen, während Kinder unter sechs Jahren weiterhin von der Visumgebühr befreit sind.
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums in einer Botschaft, einem Konsulat oder einem Visumantragszentrum muss die Gebühr bei der Einreichung bezahlt werden. Eine Nichtzahlung führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags.
Wie viel kostet ein Schengen-Visum?
Die Kosten für ein Schengen-Visum sind wie folgt:
Visumkategorie | Visumgebühr in EUR |
---|---|
Erwachsene | 90,00 € |
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren | 45,00 € |
Kinder unter sechs Jahren | Kostenlos |
Staatsangehörige aus Armenien, Aserbaidschan und Belarus | 35,00 € |
Staatsangehörige aus Cabo Verde | 67,50 € |
Auch wenn die Gebühren fest und unveränderlich sind, bis die Schengen-Mitgliedstaaten eine Änderung beschließen, gibt es bestimmte Kategorien, die von der Zahlung dieser Gebühr befreit sind.
Wer ist von der Visumgebühr befreit?
Neben Kindern unter sechs Jahren sind die folgenden Bewerbergruppen ebenfalls von der Visumgebühr befreit:
- Inhaber von diplomatischen, offiziellen oder Dienstpässen, die zu offiziellen Zwecken reisen.
- Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern, wie in der Richtlinie 2004/38/EG beschrieben.
- Schüler, Studenten und Lehrer, die an einer Schulreise teilnehmen.
- Forscher, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken reisen.
Darüber hinaus können Visumgebühren für Personen unter 25 Jahren erlassen werden, die an Seminaren, Konferenzen oder Veranstaltungen teilnehmen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden. Diese Entscheidung wird je nach Art der Veranstaltung individuell geprüft.
Wie kann man die Berechtigung für eine Befreiung von der Visumgebühr nachweisen?
Um eine Gebührenbefreiung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Nachweisdokumente vorlegen.
Beispiele:
- Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern müssen einen Nachweis über die Beziehung vorlegen, und
- Forscher müssen eine Einladung oder Bestätigung ihres wissenschaftlichen Projekts vorlegen.
Zahlungsmethoden
Die Zahlung der Visumgebühr kann in der Regel erfolgen über:
- Bargeld
- Debit- oder Kreditkarte
- Scheck oder Bankanweisung
Die verfügbaren Zahlungsmethoden können je nach Botschaft oder Konsulat, das Ihren Antrag bearbeitet, variieren. Sie erhalten Anweisungen zur Zahlung, wenn Sie Ihren Visumtermin vereinbaren.
FAQ
Können zusätzliche Kosten anfallen?
Wenn Sie Ihren Antrag über eine private Visumantragsagentur (z. B. VFS Global, BLS oder TLS) stellen, zahlen Sie mehr als die Standardgebühr für einen Schengen-Visumantrag. Diese Agenturen vereinbaren Ihren Termin und reichen Ihre Unterlagen im Namen der Schengen-Botschaft oder des Konsulats ein. Für diese Dienstleistungen fallen zusätzliche Kosten an, sodass Sie pro Antrag etwa 30 € bis 40 € mehr zahlen müssen.
Da viele Botschaften oder Konsulate Visumanträge nur über eine beauftragte Agentur akzeptieren, können diese zusätzlichen Gebühren möglicherweise nicht vermieden werden.
Ist eine Rückerstattung der Visumgebühr möglich?
Leider nein. Unabhängig davon, ob Ihr Schengen-Visum genehmigt wird oder nicht, ist die Visumgebühr nicht erstattungsfähig. Auch zusätzliche Servicegebühren von Visumantragsagenturen sind nicht erstattungsfähig.
In welcher Währung bezahle ich die Gebühr?
Die Visumgebühr ist in der lokalen Währung des Landes zu zahlen, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Zum Beispiel, wenn Sie in den USA einen Antrag stellen, zahlen Sie die Gebühr in US-Dollar zum geltenden Wechselkurs.
Kostet ein Mehrfachvisum mehr als ein Einmalvisum?
Nein, alle Schengen-Visa (Einzel- oder Mehrfacheinreise) kosten gleich viel. Die Dauer Ihres Visums wird von der Schengen-Botschaft oder dem Konsulat bestimmt. Selbst wenn Sie ein 7-Tage-Visum und ein anderer Antragsteller ein 90-Tage-Visum erhalten, zahlen beide dieselbe Gebühr.
Sind die Kosten in allen Schengen-Staaten gleich?
Ja, die Gebühr für ein Kurzzeit-Schengen-Visum ist in allen 29 Mitgliedsländern des Schengen-Raums gleich. Unabhängig davon, ob Ihr Ziel Deutschland, Spanien oder Frankreich oder eines der anderen 24 Schengen-Staaten ist, bleibt der Preis gleich.
Kann ich die Gebühr online bezahlen?
Einige EU-Botschaften und Konsulate erlauben die Online-Zahlung der Visumgebühren, während andere die Zahlung vor Ort während des Termins verlangen. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat, das Ihren Antrag bearbeitet, über die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten.
Gibt es Rabatte für Gruppenanträge?
Schengen-Visumgebühren sind in der Regel pro Antragsteller festgelegt, und es werden keine Rabatte für Gruppenanträge gewährt. Bestimmte Kategorien, wie Schulreisen oder Veranstaltungen, die von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden, können jedoch von Gebührenbefreiungen profitieren.
Kann ich dieselbe Zahlungsquittung für einen erneuten Antrag verwenden?
Nein, wenn Sie einen Schengen-Visumantrag erneut stellen, müssen Sie die Visumgebühr erneut bezahlen. Die für einen früheren Antrag gezahlte Gebühr ist nicht auf einen neuen Antrag übertragbar.
Muss ich eine zusätzliche Gebühr für die schnelle Bearbeitung meines Antrags zahlen?
Es gibt keine offizielle Gebühr für die beschleunigte Bearbeitung von Schengen-Visa. Allerdings können bei der Nutzung von Drittanbietern wie Visumantragsagenturen zusätzliche Kosten für eine schnellere Terminvereinbarung anfallen.
Gibt es unterschiedliche Gebühren für langfristige Visa?
Ja, die Gebühr für langfristige Visa (D-Typ), wie Arbeits- oder Studentenvisa, unterscheidet sich in der Regel von Kurzzeitvisa. Erkundigen Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat nach den spezifischen Gebühren für langfristige Visa.
Muss ich die Visumgebühr bei jeder Einreise in den Schengen-Raum erneut bezahlen?
Nein, wenn Sie ein gültiges Mehrfachvisum für den Schengen-Raum besitzen, müssen Sie die Gebühr während der Gültigkeitsdauer des Visums nicht erneut zahlen.
Was soll ich tun, wenn ich mir die Gebühr nicht leisten kann?
In einigen Fällen können Antragsteller von einer Gebührenbefreiung profitieren. Prüfen Sie, ob Sie aufgrund Ihres Status (z. B. Student, Forscher, Familienangehöriger eines EU/EWR-Bürgers) oder Ihrer Teilnahme an bestimmten gemeinnützigen Veranstaltungen für eine Befreiung infrage kommen.
Die Schengen-Visumgebühr wird alle drei Jahre überprüft.