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Schengen-Visum Beantragen: Erforderliche Dokumente und Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Schengen-Visum zu beantragen, mag anfangs kompliziert erscheinen, aber mit den richtigen Schritten und klaren Ratschlägen ist es tatsächlich einfach.

In diesem Leitfaden erklären unsere Visa-Experten alles, was Sie wissen müssen – von den benötigten Dokumenten bis hin zu den einzelnen Schritten, damit Sie mit Selbstbewusstsein Ihren Antrag stellen können. Lassen Sie uns diesen Prozess leicht machen – Schritt für Schritt!

Was ist ein Schengen-Visum?

Ein Schengen-Visum ist eine kurzfristige Reisegenehmigung, die von den Behörden der Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellt wird. Es ermöglicht Staatsangehörigen von Nicht-EU-/EWR-Ländern, für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einzureisen und sich dort frei zu bewegen. Dieses Visum wird in der Regel für Zwecke wie Tourismus, Geschäftsreisen oder andere vorübergehende Aufenthalte genutzt.

Mit einem Schengen-Visum können Inhaber 29 Schengen- und EU-Länder besuchen, ohne separate Visa zu benötigen.

Schengen-Raum

Der Schengen-Raum umfasst die folgenden Länder: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.

Personen aus Ländern, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführt sind, müssen dieses Visum beantragen, um in eines dieser Mitgliedsländer zu reisen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Schengen-Visums

Wie beantrage ich ein Schengen-Visum?

Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Schengen-Visums:

  1. Überprüfen Sie, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen.
  2. Verstehen Sie, welche Art von Visum Sie benötigen.
  3. Erfahren Sie, wo Sie Ihren Antrag einreichen können.
  4. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Visa-Antrag.
  5. Füllen Sie das Schengen-Visum-Antragsformular aus.
  6. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor.
  7. Nehmen Sie am Visa-Interview teil.
  8. Warten Sie auf eine Antwort.
  9. Holen Sie Ihren Reisepass ab.

Prüfen Sie, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen

Nicht jeder benötigt eine Reisegenehmigung, um in den Schengen-Raum zu reisen. Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.

Sie müssen ein Schengen-Visum beantragen, wenn Sie in ein Mitgliedsland des Schengen-Raums reisen und:

Gemäß Artikel 3(5) des Visa-Kodexes sind bestimmte Personengruppen von der Verpflichtung zur Vorlage eines Flughafentransitvisums befreit.

Wenn Sie unsicher sind, können Sie auch unseren Visa-Assistenten, der von unseren Visa-Experten entwickelt wurde, verwenden, um festzustellen, ob Sie ein Visum benötigen. Zudem hilft er Ihnen, die richtige Botschaft, das Konsulat oder das Visa-Antragszentrum zu finden, wo Sie Ihren Schengen-Visum-Antrag einreichen können.

Verstehen Sie, welchen Visumtyp Sie benötigen

Wenn Ihre Reise einen kurzen Aufenthalt in der EU, im EWR oder im Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen umfasst, sei es zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Freunden und Familie oder aus geschäftlichen Gründen, sollten Sie ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen, das üblicherweise als Typ-C-Visum oder Schengen-Visum bezeichnet wird.

Während des Antragsverfahrens ist es wichtig, den Zweck Ihres Besuchs genau anzugeben, da Schengen-Visa für unterschiedliche Reisegründe ausgestellt werden, darunter:

Tourismus und Freizeit

Wählen Sie Tourismus und Freizeit, wenn Ihr Hauptgrund für den Besuch des EU-/Schengen-Raums Freizeit, Erholung oder kulturelle Erkundung ist.

Hier sind einige gängige Szenarien, bei denen Sie möglicherweise ein Kurzaufenthaltsvisum zu touristischen Zwecken beantragen können:

  • Besichtigungen und Rundreisen: Wenn Sie Städte, Landschaften, natürliche Sehenswürdigkeiten, Wahrzeichen und kulturelle Stätten im Schengen-Raum aus reinem Vergnügen erkunden möchten.
  • Teilnahme an Veranstaltungen oder Festivals: Wenn Sie als Zuschauer an Festivals, Konzerten oder anderen kulturellen Veranstaltungen teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie, falls Sie bei diesen Veranstaltungen auftreten, die Kategorie Kulturelle/Sportliche/Religiöse Veranstaltungen wählen sollten.
  • Entspannung und Erholung: Für Urlaube, die auf Aktivitäten wie Wellnessaufenthalte, Strandurlaube oder Freizeitsport im Schengen-Raum ausgerichtet sind.
  • Erkundung von Küche und Gastronomie: Wenn Sie sich für lokale Küche, regionale Restaurants und kulinarische Traditionen interessieren.
  • Einkaufen und Souvenirs: Für Besucher, die planen, während ihres Aufenthalts Souvenirs, lokale Produkte oder Luxusgüter einzukaufen.

Besuch von Familie und Freunden

Wählen Sie Besuch von Familie und Freunden, wenn Ihr Hauptzweck der Reise in den EU-/Schengen-Raum darin besteht, Zeit mit Familie oder Freunden zu verbringen, die in der Region leben.

Hier sind einige typische Szenarien für ein Besuchervisum:

  • Familienbesuche: Für diejenigen, die Verwandte wie Eltern, Ehepartner, Geschwister oder Cousins im Schengen-Raum besuchen möchten. In den meisten Fällen ist eine Einladung Ihres Gastgebers erforderlich.
  • Freunde besuchen: Für Personen, die Freunde besuchen möchten, die in den Schengen-Ländern leben.

Geschäftlich

Wählen Sie Geschäftlich, wenn Ihr Reisezweck ist:

  1. Teilnahme an Geschäftstreffen oder Konferenzen: Wenn Sie an Meetings, Konferenzen, Messen oder Verhandlungen im Zusammenhang mit Ihren geschäftlichen Aktivitäten teilnehmen müssen.
  2. Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten: Wenn Sie potenzielle Geschäftsmöglichkeiten, Partnerschaften oder Investitionen im Schengen-Raum erkunden.
  3. Vertragsverhandlungen: Wenn Sie Verträge, Vereinbarungen oder Geschäfte mit Geschäftspartnern, Kunden oder Lieferanten in den EU-/Schengen-Ländern verhandeln müssen.
  4. Teilnahme an Schulungen oder Workshops: Wenn Sie an geschäftsbezogenen Schulungen, Workshops oder Seminaren teilnehmen müssen.
  5. Besuch von Niederlassungen oder Kunden: Wenn Ihr Unternehmen Niederlassungen, Kunden oder Geschäftspartner in Europa hat, die Sie zu geschäftlichen Zwecken besuchen müssen.
  6. Teilnahme an Ausstellungen oder Messen: Wenn Sie an Ausstellungen, Messen oder Werbeveranstaltungen teilnehmen, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu präsentieren.
  7. Teilnahme an geschäftsbezogenen Aktivitäten: Wenn Sie an anderen geschäftsbezogenen Aktivitäten wie Standortbesichtigungen, Produktvorführungen oder Produkteinführungen teilnehmen müssen.

Bitte beachten Sie, dass dies kein Arbeitsvisum ist und keine Beschäftigung in Schengen-Ländern erlaubt.

Journalismus und Berichterstattung

Wählen Sie Journalismus und Berichterstattung, wenn Sie als Journalist oder Medienprofi in den Schengen-Raum reisen, um internationale Ereignisse zu berichten, an Pressekonferenzen teilzunehmen oder andere medienbezogene Aufgaben zu erfüllen.

Offizielle Besuche

Wählen Sie Offizielle Besuche, wenn Sie an Regierungs- oder offiziellen Veranstaltungen wie diplomatischen Treffen, Konsultationen oder offiziellen Zeremonien teilnehmen.

Medizinische Behandlung

Wählen Sie Medizinische Behandlung, wenn Sie speziell nach Europa reisen, um eine medizinische Behandlung zu erhalten, die in Ihrem Heimatland nicht verfügbar ist.

Kurzzeitstudienprogramme oder Sprachkurse

Wählen Sie Kurzzeitstudienprogramme, wenn Sie zu einem Studienkurs an einer europäischen Bildungseinrichtung, Universität oder Sprachschule mit einer Dauer von weniger als 90 Tagen zugelassen wurden.

Kulturelle, sportliche oder religiöse Veranstaltungen

Wählen Sie Kulturelle, sportliche oder religiöse Veranstaltungen, wenn Sie an einem Festival, einer Sportveranstaltung oder einem religiösen Treffen im Schengen-Raum teilnehmen. (Wenn Sie aktiv als Künstler oder Sportler an diesen Veranstaltungen teilnehmen, ist diese spezifische Visumkategorie erforderlich.)

Sonstiges

Wählen Sie Sonstiges, wenn Ihr Reisezweck nicht in eine der genannten Kategorien fällt. Sie müssen im Antragsformular weitere Details über den Zweck Ihres Besuchs angeben.

Wenn Sie aus anderen Gründen als Kurzaufenthalten in den Schengen-Raum reisen oder länger als 90 Tage bleiben möchten, benötigen Sie ein Langzeitvisum, das auch als Typ-D-Visum oder nationales Visum bezeichnet wird.

👉 Erhalten Sie alle Informationen zu den Arten, der Dauer und der Gültigkeit von Schengen-Visa.

Erfahren Sie, wo Sie Ihren Visumantrag einreichen können

Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen, müssen Sie Ihren Antrag gemäß den Bestimmungen des Visakodex an einer der folgenden Stellen einreichen:

  • Bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, das Sie besuchen möchten.
  • In einem autorisierten Visa-Zentrum, das von der Botschaft Ihres Ziellandes für die Bearbeitung von Visaanträgen beauftragt wurde.
  • Bei der Botschaft oder dem Konsulat eines anderen Schengen-Staates, der vom Zielland autorisiert wurde, Visaanträge in dessen Namen zu bearbeiten.

Wo Sie Ihren Visumantrag einreichen sollten, hängt davon ab, welches Schengen-Land (oder welche Länder) Sie besuchen möchten.

Wenn Sie nur ein Schengen-Land besuchen

Wenn Sie während Ihrer Reise nur ein Schengen-Land besuchen möchten, ist es einfach: Sie sollten das Visum für das Land beantragen, das Sie besuchen möchten. Zum Beispiel, wenn Sie nur nach Deutschland reisen, beantragen Sie ein deutsches Schengen-Visum.

Die Situation wird jedoch komplizierter, wenn Ihre Reise mehrere Schengen-Länder umfasst.

Wenn Sie mehrere Schengen-Länder besuchen

Wenn Ihre Reise mehrere Schengen-Länder umfasst, folgen Sie diesen Richtlinien, um festzulegen, wo Sie Ihren Visumantrag einreichen sollten:

  • Hauptziel. Sie sollten das Visum in dem Land beantragen, in dem Sie sich am längsten aufhalten werden. Wenn Sie beispielsweise eine Woche in Frankreich und zwei Tage in Italien verbringen möchten, beantragen Sie ein französisches Visum.
  • Einreisepunkt. Wenn Sie sich in mehreren Schengen-Ländern gleich lange aufhalten, beantragen Sie das Visum in dem Land, in das Sie zuerst einreisen.

Indem Sie Ihr Hauptziel oder den ersten Einreisepunkt bestimmen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Visumantrag an der richtigen Stelle einreichen.


Die Kontaktdaten (Adresse, Öffnungszeiten) jeder Botschaft und jedes Konsulats der Schengen-Länder finden Sie auf deren offizieller Website.

Was tun, wenn es keine Botschaft oder kein Konsulat eines bestimmten Schengen-Landes in meinem Wohnsitzland gibt?

In diesem Fall müssen Sie Ihren Antrag wahrscheinlich bei der Botschaft oder dem Konsulat eines anderen Schengen-Landes einreichen, das Visaanträge im Namen des von Ihnen gewünschten Schengen-Landes bearbeitet.

Kann ich in einem Land einen Antrag stellen, in dem ich nicht wohnhaft bin?

Ja, Sie können ein Schengen-Visum in einem Land beantragen, in dem Sie nicht wohnhaft sind, allerdings ist dies in der Regel schwieriger und erfordert triftige Gründe.

Ein Grund könnte sein, dass es keine Vertretung des gewünschten Schengen-Staates in Ihrem Wohnsitzland gibt und Sie deshalb in ein Nachbarland reisen müssen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie Ihren rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in diesem Land nachweisen und erklären, warum Sie den Antrag dort und nicht in Ihrem Heimatland stellen.

Was passiert, wenn ich bei der Botschaft/dem Konsulat des falschen Landes einen Antrag stelle?

Wenn Sie den Visumantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat des falschen Landes stellen, können folgende Konsequenzen auftreten:

  • Ihr Antrag könnte abgelehnt werden.
  • Die Botschaft oder das Konsulat wird Sie weiterleiten. Sie werden über den Fehler informiert und darauf hingewiesen, wo Sie den Antrag einreichen sollten.

Es ist daher wichtig, die richtige Stelle für Ihren Visumantrag sorgfältig zu recherchieren, um mögliche Komplikationen und finanzielle Verluste zu vermeiden, da Gebühren in der Regel nicht erstattet werden.

Kann ich die Botschaft oder das Konsulat anhand der Bearbeitungszeit auswählen?

Es ist wichtig, den Antrag bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Hauptreiseziels oder des Landes zu stellen, in dem Sie die meiste Zeit verbringen werden. Auch wenn die Bearbeitungszeiten variieren können, sollte dies nicht das einzige Kriterium für die Auswahl der Stelle sein.

Kann ich den Antrag online stellen, anstatt persönlich im Antragszentrum zu erscheinen?

Derzeit können Sie ein Schengen-Visum nicht vollständig online beantragen. In den meisten Fällen können Sie das Antragsformular ausfüllen und einen Interviewtermin online vereinbaren.

Manchmal können Sie auch elektronische Kopien der Dokumente online einreichen. Gemäß den Artikeln 35 und 36 des Visakodex müssen Sie jedoch am Tag des Visuminterviews persönlich bei einer Botschaft/einem Konsulat oder einem Visa-Antragszentrum erscheinen, um

  • ihren Reisepass (in den das Visum eingetragen wird, falls der Antrag erfolgreich ist),
  • weitere unterstützende Dokumente einzureichen und
  • Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke) abzugeben.

Die Vorschriften können je nach Botschaft oder Konsulat variieren. Informieren Sie sich daher immer bei der zuständigen Behörde, die für Ihren Visumantrag zuständig ist.

Einen Termin für das Schengen-Visum vereinbaren

Nachdem Sie herausgefunden haben, wo Sie den Antrag stellen müssen, ist der nächste Schritt die Terminvereinbarung. In der Regel können Sie dies online über die Website der Botschaft, des Konsulats oder des Visa-Antragszentrums erledigen. Einige Botschaften akzeptieren keine Terminvereinbarung, wenn diese nicht über ihre offizielle Website erfolgt.

Die Verfügbarkeit von Terminen hängt von der jeweiligen EU/Schengen-Botschaft bzw. dem Konsulat sowie der Jahreszeit ab (z. B. vor Sommer oder Feiertagen gibt es mehr Nachfrage).

Wann ist der beste Zeitpunkt, um einen Termin für das Schengen-Visum zu buchen?

  • Der früheste Zeitpunkt für die Einreichung eines Schengen-Visumantrags ist sechs Monate vor Ihrer geplanten Reise.
  • Der späteste Zeitpunkt ist maximal 15 Arbeitstage vor Ihrer geplanten Reise.
  • Empfohlen wird, den Antrag mindestens drei Wochen vor Ihrer Reise einzureichen.

Aus unserer Erfahrung empfehlen wir dringend, sich mindestens drei Wochen vor Ihrer geplanten Reise über verfügbare Termine zu informieren.

Füllen Sie das Schengen-Visumantragsformular aus

Normalerweise können Sie das Visumantragsformular online ausfüllen.

Das Schengen-Visumantragsformular hat unabhängig davon, für welches Land Sie ein Visum beantragen, das gleiche Format. Allerdings kann sich die Methode zur Ausfüllung unterscheiden. Sie müssen möglicherweise:

  • Das Antragsformular als PDF-Datei herunterladen, es ausfüllen und ausdrucken.
  • Das Antragsformular über ein spezielles Portal ausfüllen, das von der Botschaft bereitgestellt wird.
  • Das Antragsformular über ein Visa-Antragszentrum ausfüllen.

Um Unregelmäßigkeiten während der Bearbeitung zu vermeiden, lesen Sie die Anleitungen zum Ausfüllen des Schengen-Visumantragsformulars. Auf diese Weise können Sie das Formular korrekt ausfüllen.

Wenn Sie minderjährig sind, müssen Ihre Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben und diese in der entsprechenden Spalte des Formulars unterschreiben.

Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente für das Schengen-Visum vor

Um ein Schengen-Visum zu beantragen, müssen Sie bestimmte Dokumente im Rahmen eines standardisierten Verfahrens vorlegen. Diese Anforderungen sind in der Regel in allen Schengen-Ländern konsistent, unabhängig von Ihrem Ziel innerhalb des Schengen-Raums.

Um ein Schengen-Visum zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Visumantragsformular. Sie müssen das Schengen-Visumantragsformular ausfüllen und unterschreiben.
  • Aktuelle Passfotos. Zwei Fotos, die innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen wurden und den Anforderungen für Visafotos entsprechen.
  • Gültiger Reisepass. Ihr Reisepass muss:
    • Maximal 10 Jahre alt sein.
    • Mindestens 3 Monate über Ihre Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein.
    • Zwei leere Seiten für das Visum haben.
    • Falls Sie frühere Reisepässe mit Schengen-Visa haben, Kopien beifügen.
  • Reiseversicherung. Sie müssen einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum vorlegen, mit einer Mindestdeckung von 30.000 € für Notfälle wie Krankheit, Unfälle oder Rücktransport.

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  • Nachweis über Unterkunft. Sie müssen Dokumente vorlegen, die zeigen, wo Sie während Ihrer Reise untergebracht sind. Dies kann sein:
    • Hotel- oder Hostelbuchungen,
    • Mietverträge oder
    • Einladungsschreiben eines Freundes oder Familienmitglieds, bei dem Sie wohnen werden.
  • Hin- und Rückflugticket. Stellen Sie eine Hin- und Rückflugreservierung oder einen Reiseplan mit Flugnummern und Daten bereit, die Ihre Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum belegen.

    Sie können eine Reservierung über Visa-Beratungsdienste wie Visa Reservation erhalten, die Flug- und Hotelreservierungen sowie E-Mail-Beratung anbieten.

  • Nachweis finanzieller Mittel. Nachweise, dass Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt im Schengen-Raum zu finanzieren. Dies kann sein:
    • Bankauszug – der zeigt, dass Sie genügend Geld auf Ihrem Konto für die Reise haben. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein.
    • Sponsoring-Schreiben – von einer anderen Person, die bestätigt, dass sie Ihre Reise finanziell unterstützt. Dieses Schreiben muss durch einen Kontoauszug des Sponsors, der nicht älter als 3 Monate ist, ergänzt werden.
    • Eine Kombination aus Ihrem Kontoauszug und einem Sponsoring-Schreiben.
  • Nachweis über die bezahlte Visumgebühr.

Zusätzliche Dokumente nach Visumtyp

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen erfordert jeder Visumtyp weitere Dokumente, abhängig vom Zweck Ihrer Reise. Nachfolgend sind die spezifischen Dokumente aufgeführt, die für jeden Schengen-Visumtyp benötigt werden.

Tourist

Wenn Sie ein Touristenvisum beantragen, müssen Sie folgende zusätzliche Dokumente vorlegen:

  • Ausführlicher Reiseplan: Eine taggenaue Übersicht Ihrer Reisepläne, einschließlich Ziele, Aktivitäten und Sehenswürdigkeiten.

Besuch von Freunden oder Verwandten

Wenn Sie ein Schengen-Visum für den Besuch von Freunden oder Verwandten beantragen, müssen Sie folgende zusätzliche Dokumente vorlegen:

  • Einladungsschreiben: Von Ihrem Freund oder Verwandten im Schengen-Raum, das Ihre Beziehung, den Zweck des Besuchs und die Dauer Ihres Aufenthalts angibt.
  • Nachweis über die Beziehung: Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Fotos, die Ihre Beziehung zur besuchten Person belegen.
  • Pass oder Aufenthaltserlaubnis des Gastgebers: Eine Kopie des Ausweises, Passes oder der Aufenthaltserlaubnis Ihres Gastgebers im Schengen-Raum.

Geschäftsreise

Für Antragsteller eines Geschäftsvisums werden folgende zusätzliche Dokumente benötigt:

  • Einladungsschreiben vom Gastunternehmen: Ein Schreiben des Unternehmens, das Sie im Schengen-Raum besuchen, mit Angabe des Zwecks Ihrer Reise, der Art der Geschäftsbeziehung und der Dauer Ihres Aufenthalts. Das Schreiben muss folgende Informationen enthalten:
    • Ihre persönlichen Daten.
    • Reisedaten.
    • Informationen Ihres Unternehmens.
    • Zweck des Besuchs.
    • Die Person oder das Unternehmen, das die finanziellen Kosten übernimmt.
    • Detaillierter Zeitplan Ihrer Geschäftstreffen.
  • Nachweis der Beschäftigung: Ihr Arbeitsvertrag und ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, das Ihnen Urlaub für die Reise gewährt.
  • Nachweis der Geschäftsbeziehung: Dokumente, die frühere geschäftliche Beziehungen zwischen Ihrem Unternehmen und dem Gastunternehmen belegen.
  • Unterlagen zur Messe. Wenn Sie an einer Messe teilnehmen, legen Sie bitte Folgendes vor:
    • Eine Eintrittskarte für die Messe.
    • Ein Einladungsschreiben eines Ausstellers.

Transit

Wenn Sie ein Schengen-Transitvisum beantragen, sind die folgenden zusätzlichen Dokumente erforderlich:

  • Flugplan: Nachweis über Ihre Weiterreise, einschließlich bestätigter Flugbuchungen, die Ihre Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum innerhalb eines kurzen Zeitraums belegen.
  • Visum für das Endziel: Falls erforderlich, ein gültiges Visum für das Land, in das Sie nach der Durchreise durch den Schengen-Raum reisen.
  • Nachweis der Unterkunft (falls zutreffend): Wenn Ihr Aufenthalt eine Übernachtung erfordert, legen Sie Hotelbuchungen oder andere Nachweise über eine Unterkunft vor.
  • Reiseversicherung: Deckung für Ihren kurzen Aufenthalt im Schengen-Raum, einschließlich medizinischer Notfälle und unvorhergesehener Ereignisse.

Medizinische Behandlung

Wenn Sie im Schengen-Raum eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie die folgenden zusätzlichen Dokumente:

  • Ärztliche Diagnose von Ihrem örtlichen Arzt: Ein Schreiben Ihres Arztes, das die Diagnose und die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung im Schengen-Raum bestätigt.
  • Bestätigungsschreiben einer medizinischen Einrichtung im Schengen-Raum: Ein Dokument der medizinischen Einrichtung, das Ihre Behandlung, die Dauer und die voraussichtlichen Kosten bestätigt.
  • Nachweis finanzieller Mittel: Bankauszüge oder Sponsorenschreiben, die belegen, dass Sie über ausreichende Mittel zur Deckung der Behandlungskosten, des Aufenthalts und der damit verbundenen Ausgaben verfügen.

Kurzzeitstudium oder Sprachkurse

Wenn Sie ein Schengen-Visum für Studienzwecke beantragen, sind die folgenden zusätzlichen Dokumente erforderlich:

  • Nachweis der Einschreibung: Ein Schreiben Ihrer Schule oder Universität, das bestätigt, dass Sie in einem Studiengang eingeschrieben sind.
  • Nachweis finanzieller Mittel: Bankauszüge, Stipendien oder Sponsorenschreiben, die belegen, dass Sie über ausreichend Mittel verfügen, um Studiengebühren und Lebenshaltungskosten zu decken.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Wenn Sie an einem Studentenaustauschprogramm teilnehmen, muss Ihre Heimuniversität ein Schreiben vorlegen, das keine Einwände gegen Ihr Studium im Ausland erhebt.

Kulturelle, sportliche oder religiöse Veranstaltungen

Wenn Sie ein Visum für die Teilnahme an kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen im Schengen-Raum beantragen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Einladungsschreiben: Vom Veranstalter oder Gastgeber, mit Angaben zum Zweck Ihrer Reise, den Veranstaltungsdaten und Ihrer Rolle (z. B. Teilnehmer, Künstler oder Zuschauer).
  • Veranstaltungsprogramm: Ein offizieller Zeitplan oder eine Reiseroute der Veranstaltung, einschließlich Veranstaltungsorte und Aktivitäten.
  • Teilnahmenachweis: Dokumente, die Ihre Teilnahme an der Veranstaltung belegen, wie Registrierungsformulare, Verträge oder Teilnahmebestätigungen.

Journalisten & Reporter

Journalisten, die für berufliche Zwecke in den Schengen-Raum reisen, müssen folgende zusätzliche Dokumente vorlegen:

  • Schreiben der Medienorganisation: Ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, das den journalistischen Auftrag, den Zweck der Reise und die Dauer des Aufenthalts bestätigt.
  • Presseausweis: Ein gültiger Presseausweis oder eine Akkreditierung für die Veranstaltung oder das Land, das Sie besuchen.
  • Nachweis früherer Arbeiten: Beispiele für veröffentlichte Artikel oder Videoinhalte, die Ihre journalistische Tätigkeit belegen.

Offizielle Besuche

Wenn Sie ein Schengen-Visum für einen offiziellen Besuch, wie z. B. Regierungs- oder diplomatische Missionen, beantragen, benötigen Sie folgende zusätzliche Dokumente:

  • Offizielles Einladungsschreiben: Ausgestellt von der Regierung, der Botschaft oder der diplomatischen Vertretung des Ziellandes im Schengen-Raum, mit Angaben zum Zweck des Besuchs, zu offiziellen Treffen und zur Reiseroute.
  • Verbalnote: Ein diplomatisches Schreiben Ihrer Regierung, das Ihren Status, den Zweck des Besuchs und die Garantie bestätigt, dass Ihre Ausgaben von der Regierung übernommen werden.
  • Nachweis der Regierungsbeschäftigung: Ein Dokument, das Ihre Beschäftigung bei der Regierung Ihres Landes, einschließlich Ihrer Position und Dienstzeit, belegt.

Beschäftigungs- und Statusspezifische Anforderungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen müssen einige Antragsteller je nach Beschäftigungs- oder Finanzstatus weitere Dokumente einreichen.

Für Angestellte

Angestellte müssen außerdem die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Arbeitsvertrag.
  • Bankauszüge der letzten 6 Monate.
  • Urlaubserlaubnis des Arbeitgebers.
  • Einkommensteuererklärung oder Bescheinigung über den Steuerabzug vom Gehalt.

Für Selbstständige

Selbstständige müssen zusätzlich die folgenden Dokumente einreichen:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung.
  • Bankauszüge des Unternehmens der letzten 6 Monate.
  • Einkommensteuererklärung.

Für Studierende

Studierende müssen außerdem folgende Dokumente vorlegen:

  • Nachweis der Einschreibung von der Schule oder Universität.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Bildungseinrichtung.

Laden Sie hier eine Vorlage für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung herunter.

Für Rentner

Rentner müssen außerdem die folgenden Dokumente einreichen:

  • Rentenbescheinigungen der letzten 6 Monate.

Für arbeitslose Antragsteller, die mit EU-Bürgern verheiratet sind

Wenn Sie arbeitslos sind, aber mit einem EU-Bürger verheiratet, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Bestätigung des Arbeitgebers Ihres Ehepartners, nicht älter als drei Monate, mit Angabe der Position und des Eintrittsdatums.
  • Offizielle Heiratsurkunde.
  • Gültiger Reisepass des Ehepartners.

Dokumente für minderjährige Antragsteller

Minderjährige müssen die folgenden zusätzlichen Dokumente vorlegen:

  • Geburtsurkunde des Minderjährigen.
  • Visumantragsformular, das von beiden Eltern unterschrieben wurde.
  • Beschluss des Familiengerichts, falls zutreffend, der belegt, dass ein Elternteil das volle Sorgerecht hat.
  • Beglaubigte Kopien der Ausweise oder Reisepässe beider Eltern.
  • Elterliche Genehmigung, wenn das Kind allein reist, unterschrieben von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten.

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Länder zusätzliche Dokumente verlangen können. Es wird daher empfohlen, die Botschaft des jeweiligen Schengen-Mitgliedslandes zu kontaktieren, um genaue Anweisungen zu erhalten.

Kann jemand anderes meine Unterlagen für mich einreichen?

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie Ihre Unterlagen am Tag Ihres Visa-Termins persönlich einreichen, da Sie Ihre biometrischen Daten übermitteln müssen. Sollte es jedoch in Notfällen nicht möglich sein, dass Sie persönlich zur Botschaft oder zum Visazentrum gehen, können Sie eine andere Person autorisieren, Ihre Unterlagen einzureichen – vorausgesetzt, Sie haben bereits Ihre Fingerabdrücke für einen früheren Schengen-Visumantrag abgegeben. In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorbereiten, die von Ihnen unterschrieben wurde, oder eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, damit diese Person offiziell berechtigt ist, die Unterlagen in Ihrem Namen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Visumbewerbung möglicherweise beglaubigt werden muss.

Muss ich Originaldokumente einreichen?

Die meisten Schengen-Botschaften verlangen Originale der Dokumente. Für Ihren Reisepass müssen Sie das Original des Reisedokuments zusammen mit einer Kopie einreichen, während einige Botschaften auch beglaubigte Kopien anderer Dokumente (z. B. Heiratsurkunde, Familienbescheinigung) verlangen können.

Muss ich meine biometrischen Daten einreichen?

Ja, Sie müssen am Tag Ihres Visainterviews in der Botschaft, im Konsulat oder im Visazentrum Ihre Fingerabdrücke abgeben. Es werden zehn digitale Fingerabdrücke (falls zutreffend) benötigt und im VIS (Visa-Informationssystem für Schengen-Visa) gespeichert. Allerdings müssen Sie Ihre biometrischen Daten nur einreichen, wenn dies Ihr erster Visumantrag ist oder wenn seit Ihrer letzten Fingerabdruckabgabe fünf Jahre vergangen sind.

Hinweis: Kinder unter 12 Jahren müssen keine biometrischen Daten einreichen.

Darf ich meine Dokumente heften?

Wenn die Botschaft oder das Konsulat, bei dem Sie Ihr Schengen-Visum beantragen, nicht ausdrücklich erwähnt, dass Sie Ihre Dokumente heften dürfen, tun Sie dies bitte nicht. Sie können Büroklammern verwenden, um zusätzliche Dokumente zu trennen oder zu befestigen, aber heften oder kleben Sie sie nicht, es sei denn, es wird ausdrücklich darum gebeten.

Wie organisiere ich meine Dokumente?

Es gibt keine festgelegte Methode, wie Sie Ihre Dokumente organisieren müssen; verschiedene Botschaften/Konsulate haben unterschiedliche Anforderungen. Einige verlangen, dass Sie Ihre Dokumente in der Reihenfolge des Antragsformulars und gefolgt von Ihrem Reisepass sortieren, während der Rest in keiner bestimmten Reihenfolge angeordnet wird. Andere Botschaften könnten jedoch verlangen, dass Sie Ihren Reisepass und Ihre Passfotos zuerst einreichen, gefolgt vom Antragsformular. Falls keine speziellen Anweisungen vom Antragszentrum oder der Botschaft vorliegen, stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig und in einer logischen Reihenfolge geordnet haben.

Muss ich meine Dokumente übersetzen lassen?

Wenn Sie ein Dokument in Ihrer Muttersprache ausgestellt haben, beispielsweise Ihren Arbeitsvertrag oder Ihr ärztliches Attest, muss es in Englisch oder in einer der entsprechenden Sprachen des Schengen-Landes vorliegen. Alle übersetzten Dokumente müssen legalisiert oder mit einem Apostille-Stempel zertifiziert sein, um für die Einreichung gültig zu sein.

Wird mein Schengen-Visum abgelehnt, wenn ich ein Dokument vergesse?

Wenn Sie wichtige Dokumente wie eine Reiseversicherung oder einen Identitätsnachweis vergessen, könnte Ihr Visum sofort abgelehnt werden. Einige Botschaften und Visazentren können Sie jedoch auffordern, Ihre Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen erneut einzureichen, ohne das Visum abzulehnen – dies hängt von der Botschaft und dem vergessenen Dokument ab.

Gibt die Botschaft meine Unterlagen zurück, wenn mein Visumantrag abgelehnt wird?

Einige Botschaften geben Ihren Reisepass zusammen mit den anderen eingereichten Unterlagen zurück, falls Ihr Visumantrag abgelehnt wird. Andere Botschaften geben möglicherweise nur Ihren Reisepass zurück, aber nicht die übrigen Unterlagen. In jedem Fall müssen Sie, wenn Sie erneut ein Schengen-Visum beantragen möchten, die erforderlichen Unterlagen von Anfang an zusammenstellen, da die bereits eingereichten Dokumente nicht mehr gültig sind (z. B. Ihre Bankauszüge, die Reiseversicherung usw.).

Muss ich die Unterlagen persönlich bei der Botschaft/Konsulat abgeben?

Ja. Wenn Sie das Visum beantragen, sollten Sie bedenken, dass Sie die erforderlichen Unterlagen persönlich einreichen müssen, nachdem Sie einen Termin bei der Botschaft/dem Konsulat vereinbart haben.

Das Schengen-Visainterview besuchen

Auch wenn das Antragsformular online ausgefüllt werden kann, müssen Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, da Sie auch Ihre biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) übermitteln müssen. Erscheinen Sie daher am Tag Ihres geplanten Termins pünktlich und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.

Es kann zu einem kurzen Interview kommen, in dem Ihnen Fragen zu Ihrer geplanten Reise und anderen Reisedetails sowie persönliche Fragen (z. B. zu Ihrer Arbeit, Familie usw.) gestellt werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Antworten klar und korrekt sind und mit den Angaben im Antragsformular und den anderen Dokumenten übereinstimmen.

Wie lange dauert das Visainterview?

Das Visainterview dauert in der Regel etwa 10-15 Minuten, in denen Sie Fragen zu Ihren Reiseplänen, Finanzen und Ihrem Aufenthalt im Schengen-Raum beantworten müssen.

Darf ich jemanden zu meinem Visumtermin mitbringen?

Obwohl es möglich ist, jemanden zu Ihrem Visumtermin mitzubringen, ist zu beachten, dass in der Regel nur der Visumantragsteller den Bereich für die Visumantragstellung betreten darf. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Minderjährige (17 Jahre oder jünger) dürfen von einem Elternteil begleitet werden.

Erwachsene Visumantragsteller mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen dürfen ebenfalls eine Begleitperson mitbringen, und ältere Visumantragsteller im Alter von 80 Jahren oder älter können während ihres Termins ebenfalls von einer Person begleitet werden.

Visagebühr zahlen

Bei der Beantragung eines Schengen-Visums müssen Sie eine nicht erstattbare Bearbeitungsgebühr zahlen. Die Zahlungsmethode hängt von der jeweiligen Botschaft oder dem jeweiligen Visaantragszentrum ab.

Die Antragsgebühr für ein Schengen-Visum beträgt 90 EUR, aber bestimmte Kategorien können je nach ihren Umständen Anspruch auf ermäßigte Gebühren oder Gebührenbefreiung haben. Beispielsweise müssen Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren 40 EUR zahlen, während Kinder unter sechs Jahren vollständig von der Zahlung befreit sind.

Die Visagebühren sind in allen Mitgliedsländern einheitlich.

Warten Sie auf eine Antwort

Ein Schengen-Visumantrag wird in der Regel innerhalb von 15 Tagen bearbeitet. Diese Bearbeitungszeit kann jedoch auf bis zu 45 Tage verlängert werden, falls das Konsulat zusätzliche Dokumente anfordert, eine hohe Anzahl von Anträgen vorliegt (insbesondere vor Feiertagen), oder aus anderen Gründen Verzögerungen auftreten.

Aus diesem Grund ist es wichtig, den Antrag frühzeitig einzureichen!

Status Ihres Schengen-Visumantrags verfolgen

Da die meisten Schengen-Visumanträge über ein Visa Application Center (VAC) eingereicht werden, können Sie den Status Ihres Antrags in der Regel über die Website des VAC verfolgen. Um den Status einzusehen, müssen Sie lediglich Ihre Visareferenznummer (normalerweise auf der Zahlungsquittung zu finden) und Ihren Nachnamen eingeben.

Falls Sie Ihren Antrag über eine Botschaft oder ein Konsulat gestellt haben, ist es möglicherweise nicht möglich, den Status Ihres Antrags online zu verfolgen.

Entscheidung über Ihren Visumantrag erhalten

Falls Ihr Visumantrag genehmigt wird, wird das Schengen-Visum in Ihren Reisepass eingeklebt, und Sie können innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer in den Schengen-Raum reisen.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wird, wird der Ablehnungsgrund im Entscheidungsbrief angegeben. Sie können entweder erneut einen Antrag stellen oder gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Ob und wie Sie Einspruch einlegen können, wird ebenfalls im Entscheidungsbrief erläutert.

Reisepass abholen

Nachdem Ihr Schengen-Visumantrag bearbeitet wurde, müssen Sie Ihren Reisepass bei der Botschaft, dem Konsulat oder dem Visa Application Center abholen. Sie können Ihren Reisepass persönlich an den ausgewiesenen Schaltern abholen oder er wird Ihnen per Kurier zugestellt (falls diese Option verfügbar ist).

Im letzteren Fall müssen Sie die Gebühr für den Kurierdienst bei der Visumantragstellung bezahlen.

Reise in den Schengen-Raum

Nachdem Ihr Visum genehmigt wurde, können Sie innerhalb der auf dem Visum angegebenen Daten in den Schengen-Raum einreisen. Als Nicht-EU-Bürger müssen Sie die folgenden Dokumente mitführen:

FAQ

Ist der Antragsprozess für alle Reisezwecke gleich?

Der Prozess zur Beantragung eines Schengen-Visums ist unabhängig vom Reisezweck derselbe. Während Sie das Visumantragsformular ausfüllen, müssen Sie lediglich den Grund angeben, warum Sie ein Schengen-Visum beantragen:

  • Transitvisum
  • Tourismusvisum
  • Visum für den Besuch von Familie oder Freunden
  • Geschäftsvisum
  • Visum für journalistische Tätigkeiten
  • Visum für Kultur- und Sportaktivitäten
  • Visum für offizielle Besuche
  • Studienvisum
  • Visum für medizinische Behandlungen

Was sich zwischen den Ländern unterscheiden kann, ist die Liste der Dokumente, die Sie zusammen mit dem Schengen-Visumantragsformular einreichen müssen.

Kann jemand anderes den Antrag für mich stellen?

Ja, jemand anderes kann den Antrag für Sie stellen, jedoch nur, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilt haben und Ihre biometrischen Daten nicht erforderlich sind.

Wie lange dauert es, ein Schengen-Visum zu erhalten?

Die Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visum beträgt normalerweise bis zu 15 Kalendertage ab dem Datum Ihrer Antragstellung. Die genaue Dauer kann jedoch von folgenden Faktoren abhängen:

  • Dem Konsulat oder der Botschaft, bei der Sie den Antrag stellen
  • Der Jahreszeit (Hochsaison kann zu Verzögerungen führen)
  • Ob zusätzliche Dokumente oder Interviews erforderlich sind

In einigen Fällen kann die Bearbeitungszeit auf 30 Tage oder in seltenen Fällen auf 60 Tage verlängert werden, wenn weitere Unterlagen benötigt werden.

Unsere Experten empfehlen, den Schengen-Visumantrag mindestens 3 Monate vor Ihrer geplanten Reise einzureichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Kann ich den Termin für das Schengen-Visum online vereinbaren?

Nein, Sie können in der Regel kein Schengen-Visum vollständig online beantragen. Viele Schengen-Länder bieten jedoch eine Online-Plattform an, auf der Sie das Antragsformular ausfüllen und einen Termin vereinbaren können. Der genaue Ablauf kann variieren, daher sollten Sie die Website des Konsulats oder der Botschaft des Schengen-Landes besuchen, das Sie bereisen möchten.

Nach dem Ausfüllen des Online-Antrags müssen Sie das ausgedruckte Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten persönlich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat einreichen. Am Tag des Termins müssen Sie auch Ihre biometrischen Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) abgeben.

Muss ich meine biometrischen Daten erneut abgeben, wenn mein Schengen-Visum abgelehnt wird?

In der Regel müssen Sie Ihre Fingerabdrücke erneut abgeben, wenn Ihr erster Visumantrag abgelehnt wurde und Sie einen neuen Antrag stellen. Das bedeutet, dass Sie das Visa-Center oder die Botschaft erneut besuchen müssen, um Ihre biometrischen Daten einzureichen.

Kann ich ein Schengen-Visum beantragen, wenn mein Reisepass in zwei Monaten abläuft?

Im Allgemeinen ist das nicht möglich. Ihr Reisepass sollte noch mindestens 3 Monate nach Ihrer geplanten Rückkehr aus dem Schengen-Staat gültig sein. In bestimmten Notfällen kann das Konsulat jedoch Ausnahmen machen.

Weitere Informationen:

Rechtsgrundlage

Gemeinschaftlicher Visakodex:

  • Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Festlegung eines Visakodexes der Gemeinschaft.
  • Verordnung (EU) 2019/1155 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 zur Festlegung eines Visakodexes der Gemeinschaft.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten, die während des Schengen-Visumantrags in den USA eingereicht werden, werden gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679, auch bekannt als Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), geschützt und verarbeitet.

Falls Sie Bedenken bezüglich der Sicherheit Ihrer Daten haben, können Sie den Datenschutzbeauftragten des Schengen-Landes, bei dem Sie den Visumantrag stellen, kontaktieren.

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